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AGB für Klassen&Gruppen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Gruppen – Klassen – Vereine – Firmen – Behörden

Der unterschriebene Gastaufnahmevertrag ist mit genauen Angaben zur Anschrift , Telefon-, Fax- Nr. sowie e-mail und Ankunftszeit innerhalb von 5 Tagen an uns zurückzusenden.

Sollten wir bis zum 10. Tag nach Postausgang HOF LÜTTKEVITZ keine Rückmeldung erhalten haben, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.

Mit Tag der Rücksendung des Vertrages sind 20 % des Gesamtpreises auf unser Konto ( s. Vorderseite ) anzuzahlen. Der Restbetrag ist bis 20 Tage vor Anreise fällig und zu überweisen.

Sie sind berechtigt, vor Anreisetermin durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. In diesem Fall obliegt es dem HOF LÜTTKEVITZ , folgende Pauschalen für einen Rücktritt anzusetzen. maßgeblich für die Berechnung aller Fristen und Kosten ist der Eingang der Erklärung HOF LÜTTKEVITZ :

bis 31 Tage vor Anreise 20 % des Gesamtpreises
vom 30. bis 22. Tag vor Anreise 30 % des Gesamtpreises
vom 21. bis 11. Tag vor Anreise 40 % des Gesamtpreises
ab dem 10. Tag vor Anreise 50 % des Gesamtpreises

In solchen Fällen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten- Haftpflicht- & Unfallversicherungen.

Bei durch Einzelreisende verursachte Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Inventar haften diese selbst, bei Gruppen sind die Betreuer für die Schadensregulierung verantwortlich.

Reisegruppen haben bei Anreise zur Regulierung evtl. durch sie verursachte Kleinschäden eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu hinterlegen.

Wünsche zur Unterbringung auf HOF LÜTTKEVITZ können von uns berücksichtigt werden, sofern die aktuelle Belegungssituation dieses zulässt, sind jedoch nicht einforderbar

Sollte die vertraglich vereinbarte Personenzahl nicht anreisen, so ist der Grund der Nichtanreise schriftlich und nachvollziehbar ( z.B. Krankenschein usw. ) darzulegen, andernfalls wird der zuvor vertraglich vereinbarte Preis erhoben. Reisen mehr Personen als vereinbart an, kann nicht für deren Unterbringung garantiert werden. Die dabei ggf. entstehenden Mehrkosten werden vom Gast getragen.

Die Anreise sollte zwischen 14.00 Uhr und 18.30 Uhr erfolgen.

Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen.

Besondere Vereinbarungen zum Gastaufnahmevertrag sind mit HOF LÜTTKEVITZ abzustimmen.

Mit Unterzeichnung des Gastaufnahmevertrages werden die vorgenannten Bedingungen und Preise anerkannt.

Lüttkevitz, den 15. August 2009



HOF LÜTTKEVITZ Ort/Datum Reiseunternehmen- Reisender